Wir sind für Sie erreichbar.

Nutzen Sie hierzu unser Kontaktformular, um ihr Anliegen bei uns zu platzieren.

Zeitungsausschnitt

Strukturmerkmale

Gemäß § 23c Abs. 4 EnWG sind Betreiber von Elektrizitätsversorgungsnetzen verpflichtet, jeweils zum 1. April eines Jahres folgende Strukturmerkmale ihres Netzes zu veröffentlichen: