Netzentgelte 2020
endgültige Netzentgelte 2020 der Avacon Hochdrucknetz GmbH
Gemäß § 20 Abs. 1 Satz1 EnWG sind Netzbetreiber verpflichtet, bereits bis zum 15. Oktober 2019 die Bedingungen für den Netzzugang für das Jahr 2020 im Internet zu veröffentlichen. Sind die Entgelte für den Netzzugang nicht bis zu diesem Tag ermittelt, besteht gemäß § 20 Abs. 1 Satz 2 EnWG die Verpflichtung, die voraussichtliche Höhe dieser Entgelte zu veröffentlichen.
Am 12. Dezember 2019 hat die Avacon Hochdrucknetz GmbH ihre endgültigen Netzentgelte für das Kalenderjahr 2020 veröffentlicht.
Die Höhe der endgültigen Netzentgelte ab dem 1. Januar 2020 für den Netzzugang Gas der Avacon Hochdrucknetz GmbH entnehmen Sie bitte dem unten aufgeführten Preisblatt.
Rein vorsorglich weisen wir darauf hin, dass diese Mitteilung weiterhin unter dem Vorbehalt erfolgt, dass nicht aufgrund von Rechtsvorschriften oder durch behördliche Vorgaben sowie gerichtliche Entscheidungen eine weitere Anpassung der Netzentgelte für das Jahr 2020 erforderlich wird. Dies ergibt sich insbesondere auch aus einer möglichen Änderung der vorgelagerten Netzentgelte.
Entgelte für die Nutzung des Hochdrucknetzes der Avacon Hochdrucknetz GmbH einschließlich der vorgelagerten Netze ab den virtuellen Handelspunkten.
Bitte beachten Sie, dass aufgrund des CORONA-Konjunkturpaketes der Bundesregierung die Umsatzsteuer für Leistungen im Zeitraum vom 01.07.2020 bis 31.12.2020 auf 16% gesenkt wurde.
Infolge der Veränderung des Mehrwertsteuersatzes für Leistungen im Zeitraum vom 01.07.2020 bis 31.12.2020 kommen im Kalenderjahr 2020 zwei Preisblätter zur Anwendung.
Abweichend von den genehmigten Entgelten wurden individuelle Netzentgelte gemäß § 20 (2) GasNEV vereinbart.