Netzentgelte 2015
Netzentgelte 2015 der Avacon Hochdrucknetz GmbH
Gemäß § 20 Abs. 1 Satz1 EnWG sind Netzbetreiber verpflichtet, bereits bis zum 15. Oktober 2014 die Bedingungen für den Netzzugang für das Jahr 2015 im Internet zu veröffentlichen. Sind die Entgelte für den Netzzugang nicht bis zu diesem Tag ermittelt, besteht gemäß § 20 Abs. 1 Satz 2 EnWG die Verpflichtung, die voraussichtliche Höhe dieser Entgelte zu veröffentlichen.
Am 18.12.2014 hat die Avacon Hochdrucknetz GmbH ihre Netzentgelte für das Kalenderjahr 2015 veröffentlicht.
Die Höhe der Netzentgelte ab dem 1. Januar 2015 für den Netzzugang Gas der Avacon Hochdrucknetz GmbH entnehmen Sie bitte dem unten aufgeführten Preisblatt.
Rein vorsorglich weisen wir darauf hin, dass Änderungen der für das Kalenderjahr bislang ermittelten Netzentgelte weiterhin bis spätestens zum 1. Januar 2015 vorbehalten bleiben. Dies ergibt sich insbesondere aus einer möglichen Änderung der vorgelagerten Netzentgelte. Die Änderungen können sich auch aufgrund derzeit noch ausstehender Bescheide der Bundesnetzagentur oder aufgrund anderer regulatorischer Vorgaben ergeben.
Entgelte für die Nutzung des Hochdrucknetzes der Avacon Hochdrucknetz GmbH einschließlich der vorgelagerten Netze ab den virtuellen Handelspunkten.