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Netzentgelte 2013

Netzentgelte 2013 der Avacon Hochdrucknetz GmbH

Gemäß § 20 Abs. 1 Satz1 EnWG sind Netzbetreiber verpflichtet, bereits bis zum 15. Oktober 2012 die Bedingungen für den Netzzugang für das Jahr 2013 im Internet zu veröffentlichen. Sind die Entgelte für den Netzzugang nicht bis zu diesem Tag ermittelt, besteht gemäß § 20 Abs. 1 Satz 2 EnWG die Verpflichtung, die voraussichtliche Höhe dieser Entgelte zu veröffentlichen.

Die Höhe der Netzentgelte ab dem 1. Januar 2013 für den Netzzugang Gas der Avacon Hochdrucknetz GmbH entnehmen Sie bitte dem unten aufgeführten Preisblatt.

Rein vorsorglich weisen wir darauf hin, dass Änderungen der für das Kalenderjahr bislang ermittelteten Netzentgelte weiterhin bis spätestens zum 1. Januar 2013 vorbehalten bleiben. Dies ergibt sich insbesondere aus einer möglichen Änderung der vorgelagerten Netzentgelte. Die Änderungen können sich auch aufgrund derzeit noch ausstehender Bescheide der Bundesnetzagentur oder aufgrund anderer regulatorischer Vorgaben ergeben.

Entgelte für die Nutzung des Hochdrucknetzes der Avacon Hochdrucknetz GmbH einschließlich der vorgelagerten Netze ab den virtuellen Handelspunkten.

Entgelte Avacon Hochdrucknetz GmbH (gültig ab dem 1. Januar 2013)