L-H-Gas Umstellung (Marktraumumstellung)
Der deutsche Gasverbrauch wird entweder durch L-Gas (low calorific gas) oder durch H-Gas (high calorific gas) gedeckt. Der Transport von L- und H-Gas erfolgt in separaten Leitungssystemen. Die beiden Gasarten unterscheiden sich hinsichtlich ihres Energiegehaltes.
Rund 30 Prozent des deutschen Erdgasmarktes werden derzeit mit L-Gas versorgt, das aus deutscher Eigenproduktion und niederländischen Exporten stammt. Der kontinuierliche Rückgang der einheimischen und niederländischen L-Gas-Produktionsleistung erfordert in den kommenden Jahren nicht nur steigende Importe über die Flüssiggasterminals (LNG), aus Norwegen und anderen H-Gas-Bezugsquellen mit den dafür notwendigen infrastrukturellen Anpassungen, sondern auch netztechnische Umstellung einzelner Regionen im Avacon Hochdruck Netzgebiet von L-Gas auf H-Gas.
Kostenerstattungsanspruch bei Installation eines Neugeräts
Sollten Sie ein Gasverbrauchsgerät vor der Anpassung modernisieren, besteht die Möglichkeit einer anteiligen Kostenerstattung. So können Sie im Rahmen des Umstellungsprozesses für ein Neugerät, welches bei der bevorstehenden Gasumstellung nicht mehr angepasst werden muss, einen Zuschuss von 100 Euro je Neugerät erhalten.
Dieser Kostenerstattungsanspruch trifft unter folgenden Voraussetzungen zu, vgl. § 19a Abs. 3 EnWG:
- Sie sind Eigentümer der Kundenanlage bzw. des bisherigen Verbrauchsgerätes
- als Eigentümer weisen Sie uns die ordnungsgemäße Verwendung des bisherigen Verbrauchsgerätes nach
- als Eigentümer installieren Sie nachweislich und auf Grund der Umstellungsprozesses nach § 19a Abs. 1 EnWG ein Neugerät, welches im Rahmen der Umstellung nicht mehr angepasst werden muss
- die Installation des nicht mehr anzupassenden Neugeräts erfolgt nach der Bekanntgabe der Umstellung für Ihren Netzanschluss (2 Jahre im Voraus) und vor der Anpassung des Altgerätes auf die neue Gasqualität (die Anpassung des Altgerätes entfällt damit)
Um Ihren Kostenerstattungsanspruch geltend zu machen, nutzen Sie bitte zwingend das hier veröffentlichte Formular „Kostenerstattung 100 Euro“. Wir weisen vorsorglich darauf hin, dass nur vollständig ausgefüllte Anträge von uns berücksichtigt werden können.
Sie erhalten von uns eine der folgenden Antworten auf Ihren eingereichten Antrag:
- bei Bewilligung: innerhalb von 6 Wochen die Auszahlung von 100 Euro je Gerät an das uns im Antrag genannte Konto
- bei Unvollständigkeit: eine zeitnahe Rückmeldung mit Unvollständigkeitsgründen zur Nachbesserung. Auf Wunsch nutzen wir hierzu gerne Telefon oder E-Mail
- bei Ablehnung: ein postalisches Antwortschreiben
Es wird von uns kein separates Antwortschreiben zur Eingangsbestätigung versandt. Wir bitten Sie innerhalb der ersten 6 Wochen von Rückfragen zum Bearbeitungsstand abzusehen.
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Schillerstraße 3
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